Betreiberpflichten organisieren – Prüfungen, Fristen und Nachweise aus einer Hand
Für Organisationen mit mehreren Standorten und vielen prüfpflichtigen Anlagen: Wir ermitteln Ihre Prüfpflichten, koordinieren qualifizierte Prüfpartner und führen die Nachweise zusammen. Sie behalten den Überblick, ohne den Terminkalender zu führen.
SICHERHEIT MIT SYSTEM Gesetzliche Anforderungen Fristen im Blick Lückenlose Nachweise Starkes Partnernetzwerk
01UNSERE LEISTUNGEN
Viele Pflichten. Ein zentraler Ansprechpartner.
Von der ersten Bestandsaufnahme bis zum letzten Prüfnachweis: Wir bringen Struktur in Ihre Betreiberverantwortung.
01
Prüfpflichten ermitteln
Wir erfassen Ihre Anlagen und Gebäude und leiten daraus ab, welche Prüfungen nach BetrSichV, DGUV Vorschrift 3, ArbStättV und einschlägigen Regelwerken tatsächlich für Sie gelten. Ergebnis ist eine Pflichtenmatrix je Anlage und Standort – auch einzeln als abgeschlossene Leistung mit Übergabe, ohne Jahresbindung, etwa bei der Objektübernahme nach einem Neubau.
Bestandsaufnahme & Pflichtenmatrix
02
Prüfungen koordinieren und Fristen überwachen
Wir beauftragen qualifizierte Prüfpartner, stimmen Termine mit Ihrem Betriebsablauf ab und melden anstehende Fristen rechtzeitig, bevor sie ablaufen.
Prüfplanung & Fristenmanagement
03
Nachweise sichern und Mängel verfolgen
Prüfberichte laufen bei uns zusammen. Festgestellte Mängel werden erfasst, nachverfolgt und bis zur Behebung dokumentiert.
Dokumentation & Mängelverfolgung
02WENIGER AUFWAND. MEHR ÜBERBLICK.
Verantwortung bleibt. Der Koordinationsaufwand nicht.
Eine Frist verpasst. Ein Nachweis fehlt. Zuständigkeiten sind unklar. Im Betriebsalltag werden Betreiberpflichten schnell zur Herausforderung.
Versäumte Prüffristen können Bußgelder, Probleme mit dem Versicherungsschutz und im Schadensfall den Vorwurf einer Organisationspflichtverletzung nach sich ziehen.
Können Sie unsere gesamten Betreiberpflichten koordinieren?
Ja. Wir koordinieren Pflichtenermittlung, Prüforganisation und Dokumentation – von der Bestandsaufnahme bis zur Nachweisführung. Die eigentlichen Prüfungen erfolgen über qualifizierte Prüfpartner. Die gesetzliche Betreiberverantwortung verbleibt beim Betreiber.
Wie oft muss die DGUV-V3-Prüfung durchgeführt werden?
Es gibt keine pauschale Frist. Die Prüffrist ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Für ortsveränderliche Betriebsmittel nennt die DGUV Richtwerte zwischen sechs Monaten und zwei Jahren, für ortsfeste Anlagen in der Regel vier Jahre. In Büroumgebungen sind längere Intervalle möglich, auf Baustellen deutlich kürzere. Wir ermitteln die für Ihre Anlagen passende Frist und dokumentieren die Begründung.
Wer darf eine DGUV-V3-Prüfung durchführen?
Die Prüfung muss von einer befähigten Person nach TRBS 1203 durchgeführt werden. Das setzt eine elektrotechnische Ausbildung, einschlägige Berufserfahrung und eine zeitnahe berufliche Tätigkeit im Prüfbereich voraus. Wir beauftragen ausschließlich Prüfpartner, die diese Anforderungen nachweisen.
Was passiert, wenn eine Prüffrist überschritten wird?
Der Versicherungsschutz kann eingeschränkt sein, und bei einem Schadensfall stellt sich die Frage nach einer Organisationspflichtverletzung. Bei Kontrollen durch Berufsgenossenschaft oder Aufsichtsbehörde drohen Beanstandungen bis hin zu Bußgeldern. Entscheidend ist, dass die Fristüberschreitung erkannt und nachgeholt wird – deshalb steht das Fristenmanagement im Zentrum unserer Leistung.
Kann ich die Betreiberverantwortung vollständig abgeben?
Nein. Die gesetzliche Betreiberverantwortung verbleibt immer beim Betreiber und lässt sich nicht auslagern. Delegierbar sind die Aufgaben: Ermittlung, Organisation, Koordination und Dokumentation. Genau diese Aufgaben übernehmen wir, während die Verantwortung bei Ihnen bleibt.
Muss ich mehrere Prüforganisationen selbst koordinieren?
Nein. Sie haben bei uns einen zentralen Ansprechpartner. Wir übernehmen die Abstimmung zwischen den geeigneten Prüfpartnern, die Terminorganisation und die Zusammenführung der Nachweise.
Wie ermitteln Sie die für uns relevanten Pflichten?
Wir betrachten Anlagenart, Nutzung, Gebäudetyp und den bestehenden Prüfstatus. Auf dieser Grundlage werden relevante Vorschriften – etwa BetrSichV, DGUV Vorschrift 3, ArbStättV, VDI 6022 und die Systematik der GEFMA 190 –, Prüffristen, Zuständigkeiten und Dokumentationspflichten ermittelt.
Können mehrere Standorte gemeinsam betreut werden?
Auch für mehrere Standorte können Prüfbedarf, Termine und Dokumentation zentral koordiniert werden. Den konkreten Umfang stimmen wir individuell mit Ihnen ab.
Arbeiten Sie mit zugelassenen Prüfstellen?
Gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen koordinieren wir über qualifizierte Prüforganisationen und, wo erforderlich, zugelassene Überwachungsstellen (ZÜS). Angaben zu Zulassungen und Zertifizierungen klären wir projektbezogen.
Kann ich auch eine einzelne Anlagenprüfung anfragen?
Ja. Beschreiben Sie Ihre Anlage und den gewünschten Prüfbereich. Wir prüfen, ob sich die Leistung über einen geeigneten Partner in unserem Netzwerk koordinieren lässt.
07LASSEN SIE UNS SPRECHEN
Ihre Betreiberpflichten. Unser nächstes Gespräch.
Beschreiben Sie Ihre Standorte, Anlagen und den aktuellen Prüfstatus. Wir klären mit Ihnen die nächsten Schritte – als Einstieg auch mit einer Bestandsaufnahme für einen Standort.